Der Name
Der Name Richter leitet sich von der
mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung "rihtære" ab und bedeutet
Richter, Ordner, Lenker,
Regent etc.
Der Name bezieht sich meist auf die Tätigkeit
als Dorfrichter. In anderen Gegenden wurde diese Ortsvorsteherfunktion
als
Dorfschulze bezeichnet. Die Bezeichnung Richter meint nicht die
heute übliche Berufsbezeichnung eines beamteten Richters, die
dem römischen Recht entspringt. Vielmehr lehnt sich die
Namensbezeichnung Richter an das germanische Recht an, das seit
altersher die Laiengerichtsbarkeit kennt. In
Ostdeutschland ist der Name Richter ein häufiger Name, da es
die
Funktion des Dorfrichters
flächendeckend gab.
Wann die
Cunnersdorfer Familie Richter diesen Familiennamen erhielt, ist
nicht bekannt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Name
nicht
vor der Dorfgründung von Cunnersdorf existierte. Zum einen
weil
erst ab Anfang des 13. Jahrhunderts Familiennamen
aufkamen, zum anderen weil
im südwestdeutschen fränkisch-/ allemanischen
Siedlungsgebiet
(siehe Abschnitt "der Ursprung") das Dorfrichteramt unter dieser
Bezeichnung nicht so stark verbreitet war.
Die erste urkundliche Erwähnung des Namens und des Hofes der
Familie Thomas Richter erfolgte im Jahr
1374*). Die
Entstehung des Namens wird von uns daher auf einen Zeitraum
zwischen der Dorfgründung
von Cunnersdorf um das Jahr 1210 und dem Jahr 1374 datiert.
*) siehe
Schönteichen und
seine Ortsteile, Herausgeber Gemeinde Schönteichen , Mai 2000,
anlässlich der 775-Jahr-Feierlichkeiten